Neuigkeiten 09.05.2018

Abordnungen in das Gemeinsame Lernen

Alle Jahre wieder werden hunderte Lehrkräfte von Förderschulen in das Gemeinsame Lernen abgeordnet. Die Schulleitungen werden aufgefordert, Kolleg*innen auszuwählen und zu benennen. Wegen der häufig problematischen Bedingungen im Gemeinsamen Lernen geht nicht jede*r gern.

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Was sollte man dazu wissen?

Jede*r hat das Recht, vor der Benennung gegenüber der Schul¬aufsicht angehört zu werden. Der GEW geführte Personalrat hat dazu mit der Dienststelle vereinbart, dass dies schriftlich auf einem Anhörungs¬bogen geschieht. Ist jemand mit seiner Abordnung nicht einverstanden, so ist der Bogen von der Schulleitung umgehend zur Bezirksregierung Arnsberg zu faxen. Die betroffene Lehrkraft sollte zusätzlich den Personalrat um Unterstützung bitten.

Die Belastung soll nicht höher sein!

Auf Initiative des Personalrates hat die Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 2015 verfügt, dass „… die Belastung der abgeordneten Lehrkraft grundsätzlich nicht höher sein soll, als die einer nicht abgeordneten Lehrkraft.“ Auf Wunsch der Lehrkraft soll zwischen den Schulleitungen der beiden Schulen eine Vereinbarung geschlossen werden, die dies sicherstellt; die bzw. der Betroffene und der Lehrerrat der Stammschule sind dabei zu beteiligen.

Bei der Auswahl der abzuordnenden Kolleginnen und Kollegen können Kriterienkataloge, die in der Lehrerkonferenz beschlossen worden sind, hilfreich sein. Ein Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass eine Klassenleitung dabei nicht das entscheidende Kriterium sein soll.
Niemand sollte die Arbeit an der allgemeinen Schule aufnehmen, bevor die Abordnungsverfügung schriftlich vorliegt. Wer abgeordnet ist, sollte daran denken innerhalb von sechs Monaten Reisekosten zu beantragen.

Der Einsatz des privaten PKWs für solche Dienstfahrten ist freiwillig. Das zusätzliche Risiko solcher Dienstfahrten kann über eine private Vollkaskoversicherung über einen Rahmenvertrag des Landes NRW bei der Provinzialversicherung in Münster abgesichert werden.

Hilfe und Beratung

Der GEW geführte Bezirkpersonalrat steht Euch / Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontakte findet Ihr / finden Sie im Infoblatt.