Neuigkeiten 30.03.2020

Corona: Umgang mit der Pandemie an Schulen

Die aktuelle Situation wirft vielfältige Fragen auf, zu denen wir die Informationen des Ministeriums hier bündeln wollen (Stand: 27. März 2020). Bei weitergehendem Informationsbedarf sind die GEW-Personalräte für die Kolleg*innen da.Der Unterricht ruht seit dem 16. März. Die Kolleg*innen sind aber nicht von allen Dienstpflichten befreit. Das heißt im Einzelnen:

Min.

Homeoffice, digitale Betreuung der Schüler*innen

Es besteht die Pflicht, Schüler*innen mit Unterrichtsmaterial zu versorgen. Angesichts von Bedenken zum Datenschutz bzw. der Verwendung privater Endgeräte ist dies grundsätzlich auch auf analogem Weg möglich. Tipps der GEW zu verschiedenen digitalen Möglichkeiten findet man unter www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/tipps-fuer-lernplattformen-und-tools/ .

Konferenzen, Dienstbesprechungen, Schulpräsenz

Die Durchführung von Dienstbesprechungen und Konferenzen in der Schule widerspricht den Vorschriften des Infektionsschutzes. Lehrkräfte werden per Mail über Wesentliches informiert und kommunizieren ggfs. digital oder telefonisch mit Kolleg*innen/Schulleitungen. – Zur Büroarbeit in der Schule können und dürfen Beschäftigte nur in begründeten Ausnahmefällen herangezogen werden.

Mitteilungen zu Versetzungsgefährdung

Die so genannten „Blauen Briefe“ entfallen in diesem Schuljahr. Nicht angemahnte Minderleistungen nach § 50 Absatz 4 SchulG in einem Fach werden nicht berücksichtigt.

Abitur und Zentrale Prüfungen

Die Abiturprüfungen werden um drei Wochen auf den 12. bis 15. Mai verschoben. Sie müssen unter Beachtung des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Abweichungsprüfungen werden nur zur Verbesserung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Ein landesweiter Nachschreibtermin im Anschluss wird eingerichtet. – Die Zentralen Prüfungen im 10. Jahrgang werden um fünf Tage auf den 12. bis 19. Mai verschoben.

Klassenfahrten, Unterrichtsgänge

Schulwanderungen, Studienfahrten oder Austausche finden bis zum Schuljahres-ende nicht mehr statt, außerschulische Lernorte werden nicht mehr aufgesucht (außer für KAOA). Stornokosten übernimmt das Land. Das Verfahren wird geklärt.

Notbetreuung

  • Anspruch auf Betreuung haben Kinder, von denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies bescheinigt der Arbeitgeber.
  • Schulen betreuen die betroffenen Kinder in den Jahrgängen 1 bis 6.
  • Die Betreuungszeiten liegen in den normalen Schulöffnungszeiten sowie (im gleichen zeitlichen Umfang) an den Wochenenden und in den Osterferien.
  • Die Gruppengrößen sollen eine Zahl von fünf Schüler*innen aus hygienisch-medizinischen Gründen nicht übersteigen.
  • Kinder, bei denen Symptome (Atemwegsinfektion) oder Infektionen im häuslich-familiären Umfeld bestehen, unterfallen nicht der Betreuungspflicht.
  • Es besteht die Zusage der kommunalen Spitzenverbände, Reinigung und Hygienemaßnahmen an den Schulen mit besonderer Intensität durchzuführen. Wird beobachtet, dass dies nicht der Fall ist, ist die Schulleitung in der Pflicht, dies der Schulaufsicht zu melden. – Einweghandschuhe und Mundschutz gehören nicht zu den notwendigen Hygienemaßnahmen.
  • Für die Notbetreuung sollten aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst wenige Kolleg*innen eingesetzt werden. Kolleg*innen, die die Notbetreuung durchführen, gehören ebenfalls zur kritischen Infrastruktur und haben ein Anrecht auf Betreuung der eigenen Kinder.
  • Für die Durchführung der Notbetreuung haben die Hauptpersonalräte sich in Besprechungen mit dem Ministerium für die Schutzwürdigkeit bestimmter Personenkreise für die Maßgaben in den Schulmails eingesetzt. Im Ergebnis gelten folgende Grundsätze:

o    Zuständigkeit des gesamten pädagogischen Personals (auch Schulsozialarbeiter*innen, MPT, Personal im offenen Ganztag);
o    das Prinzip der Freiwilligkeit;
o    die Beteiligung des Lehrerrats bei den Entscheidungen der Auswahl (Stellungnahme);
o    der Ausschluss von Personen aus Risikogruppen (60+, mit Vorerkrankungen*, Schwangere und Kolleginnen im Mutterschutz);
o    Rücksicht auf Kolleg*innen mit eigenen Betreuungspflichten.

  • Bei Einsatz für die Notbetreuung in den Osterferien wird der Erholungsurlaub in anderen Schulferien genommen.

   
* (s. 10. Schulmail vom 27.3.2020: z.B. Diabetes mellitus, therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen einschließlich Asthma bronchiale, aktuelle onkologische Erkrankungen sowie chronische onkologische unter immunsuppressiver Therapie)

 

Lassen Sie sich von uns beraten!

Personalräte der GEW bei der Bezirksregierung Arnsberg

Grundschule
Kay Selent
T: 02330  –  91 02 92
kay.selent@gew-nrw.de

Hauptschule
Volker Maibaum
T: 0231 – 948 20 89
volker.maibaum@gew-nrw.de  

Realschule
Christof Birkendorf
T: 0231 – 90987032
christof.birkendorf@gew-nrw.de

Gymnasium
Gabi Waldow
T: 02351 - 6630739
gabriele.waldow@gew-nrw.de

Gesamtschule
Mehmet Polat
T: 0177 - 5022854
mehmet.polat@gew-nrw.de

Förderschulen
Peter Rieken
T: 0231 - 335 85 36 peter.rieken@gew-nrw.de

Berufskolleg
Axel Krüger
T: 02962 – 90 80 94
axel.krueger@gew-nrw.de

Das Beziksinfo als PDF