Neuigkeiten 23.06.2026

Hitzeschutz an Schulen ist keine Kür – er ist Pflicht

Wir fordern von der Stadt Bochum und dem Land NRW wirksamen Hitzeschutz an unseren Schulen.

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Die aktuellen Temperaturen machen deutlich, was Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in Bochum schon lange erleben: Viele Schulen sind auf Hitze schlicht nicht vorbereitet. Als GEW Stadtverband Bochum sehen wir dringenden Handlungsbedarf – Hitzeschutz darf nicht länger vom Zustand einzelner Schulgebäude oder von der Kassenlage der Kommunen abhängen.

Ein Blick auf drei Bochumer Schulen zeigt das ganze Ausmaß des Problems: Die Gesamtschule Bochum-Mitte hat verschattende Vorhänge erhalten – nach zehn Jahren Wartezeit. An der Maria Sibylla Merian Gesamtschule hingegen fehlt im Oberstufengebäude weiterhin jeglicher wirksamer Sonnenschutz. Innenvorhänge verdunkeln die Räume, kühlen sie aber kaum. Was fehlt, sind Außenblenden. Auch die Schüler in den Klassen 5 – 10 leiden. Sie sitzen dort mit 30 Schülerinnen und Schüler in Räumen, die für 25 Personen ausgelegt sind – mehr Körperwärme, mehr Belastung, mehr Risiko. Am Neuen Gymnasium Bochum sorgt die Lichtkuppel für Hitze. Doch nur die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 haben dort nach der 4. Stunde hitzefrei. 

Denn die Hitzefrei-Regelung schließt Schülerinnen und Schüler der Oberstufe aus – obwohl sie denselben extremen Bedingungen ausgesetzt sind wie alle anderen. „Das ist aus unserer Sicht nicht länger hinnehmbar, Hitzeschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Fürsorgepflicht für Schülerinnen und Schüler und alle Beschäftigten in der Schule“, so Dominik Bald vom Leitungsteam der GEW Bochum. 

„Hitzeschutz an Schulen darf nicht länger vom Zustand einzelner Schulgebäude oder von der Kassenlage der Kommunen abhängen. Hier ist das Land gefordert, für verbindliche und gerechte Rahmenbedingungen zu sorgen,“ sagt die Vorsitzende der GEW NRW Ayla Celik und setzt fort: „Tatsächlich sind die meisten Schulgebäude noch immer keine verlässlichen klimaresillienten Lern- und Arbeitsorte. Wenn der Deutsche Wetterdienst vor extremer Hitze warnt und in Klassenräumen Temperaturen erreicht werden, die gesundes Lernen und Arbeiten erheblich erschweren oder unmöglich machen, braucht es landesweit klare und verbindliche Regelungen – auch für die Sekundarstufe II.“

Dabei sind die rechtlichen Vorgaben eindeutig: Die Technische Regel ASR A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schreibt vor, dass ab 30 °C Raumtemperatur Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Ab 35 °C gilt ein Raum ohne besondere Maßnahmen schlicht nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Schulträger – also die Stadt Bochum – zur Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Dieser Pflicht wird die Stadt in vielen Schulen derzeit nicht gerecht.

Die GEW fordert die Stadt Bochum deshalb auf: Erstens müssen alle Schulgebäude umgehend auf wirksamen Außensonnenschutz überprüft und fehlende Anlagen kurzfristig nachgerüstet werden. Zweitens braucht es einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung baulicher Hitzeschutzmaßnahmen – finanziert durch Land und Kommune gemeinsam. Gesundheitsschutz darf nicht vom Geldbeutel des Schulträgers abhängen.

Die Klimakrise macht Hitzewellen zur neuen Normalität. Es ist höchste Zeit, dass Bochums Schulen dafür gerüstet werden.