Neuigkeiten 18.02.2019

Neutralitätsgebot und GEW-Aktivitäten

Faktenwissen und Solidarität

Am Montag, 11. Februar fand die jährliche Mitgliederversammlung der GEW Bochum statt. Sie konnte auf zahlreiche Aktivitäten zurückblicken.Besonderes Interesse fand der Vortrag von Rechtsanwalt Roland Neubert zum Thema „Neutralitätsgebot für Lehrkräfte – Meldeportale der AfD & Co.“

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Noch gibt es kein AfD-Meldeportal in NRW. Doch es gibt erste Dienstaufsichtsbeschwerden gegen vermeintlich „linksgerichtete“ Lehrkräfte. Erfolgreich waren diese Beschwerden nicht, trotzdem verunsichern sie viele Kolleg*innen. Dem wollten wir Faktenwissen entgegensetzen. Und das hat uns Roland Neubert geliefert. In seinem Vortrag hob er hervor, dass eine Pflicht zur Neutralität von Beamt*innen und in gleicher Position beschäftigten Angestellten oft falsch verstanden wird: Wohl gibt es ein „Überwältigungsverbot“ nach dem Beutelsbacher Konsens. Außerdem sind Beamt*innen und auch angestellte Lehrkräfte verpflichtet, die Verfassung zu verteidigen! Dies leitet sich schon aus dem Alimentationsprinzip der Verfassung ab. Es ergibt sich als für ihn die Pflicht der Lehrenden zur Kritik an menschenverachtenden und (damit) verfassungsfeindlichen Positionen.

Die Anwesenden GEW-Mitglieder fühlten sich in ihrer Auffassung und in ihrem Engagement bestätigt. Freundlicherweise hat uns Herr Neubert seine Präsentation zur Veröffentlich zur Verfügung gestellt.

Präsentation von Rechtsanwalt Roland Neubert als PDF
Übersicht der GEW-Bochum-Aktivitäten der letzten acht Monate als PDF