2015 hatten die NRW-Landesregierung und die Gewerkschaften verabredet, nach einer Einigung in der Tarifrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder Gespräche zur Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu führen.
2017: Erhöhung um 2 Prozent – mindestens 75,- Euro
Zum 1. April 2017 erhöhen sich die Bezüge der Beamt*innen und der Versorgungsempfänger*innen in NRW um 2 Prozent. Zudem wurde ein Mindestbetrag als soziale Komponente verabredet: Jede Beamt*in in Nordrhein-Westfalen bekommt in diesem Jahr mindestens 75,- Euro monatlich mehr.
2018: Erhöhung um 2,35 Prozent
Zum 1. Januar 2018 steigen die Bezüge dann erneut. Durch die nächste Stufe der Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Höhe von 2,35 Prozent ist sichergestellt, dass die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Land und Kommunen nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden.
Kein Versorgungsabschlag
In den vergangenen Jahren führte es zur Verärgerung der Betroffenen, dass die Landesregierung bei der Übertragung des jeweiligen Tarifergebnisses einen sogenannten Versorgungsabschlag in Anrechnung brachte. Diese Regelung führte dazu, dass die Erhöhung jeweils um 0,2 Prozentpunkte geringer ausfiel als im Tarifergebnis.
Der Gesetzentwurf soll im März in den Landtag eingebracht und vor der Landtagswahl im Mai verabschiedet werden.