Evaluation des Praxissemesters

Abschlussbericht: Das Praxissemester auf dem Prüfstand

Das Praxissemester – Kernstück der Lehrerausbildungsreform 2011 – hat sich bewährt und wird von Lehramtsstudierenden, die es absolviert haben, „sehr positiv“ eingeschätzt. Zu diesem Fazit kommt ein vom Schulministerium in Auftrag gegebener Evaluationsbericht, der auf den Ergebnissen einer landesweiten Studierendenbefragung beruht. Im Detail fällt die Beurteilung differenzierter aus: Vor allem, was die unterschiedlichen Lernorte Schule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Hochschule betrifft.
Evaluation des Praxissemesters

Foto: Photographee.eu/Fotolia

Lange Diskussion um Studierendenbefragung zum Praxissemester

Der zehnseitige Evaluationsbericht zur Studierendenbefragung des Wissenschaftsteams um Prof. Dr. Kerstin Göbel, Bildungswissenschaftlerin an der Universität Duisburg-Essen, ließ lange auf sich warten. Die landesweite Arbeitsgruppe setze sich zusammen aus Vertreter*innen der lehrerbildenden Hochschulen, des ZfsL, der Schulen und Bezirksregierungen sowie des Landesprüfungsamts und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Offenbar mussten die Ergebnisse in der Arbeitsgruppe intensiv beraten und diskutiert werden, um daraus Handlungsempfehlungen für künftige Optimierungen abzuleiten.

Handlungsempfehlungen für ein verbessertes Praxissemester

Zur Einschätzung der am Praxissemester beteiligten Institutionen aus Sicht der Studierenden heißt es in den Vorbemerkungen (Seite 3): „Der Lernort Schule wird sehr positiv, der Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) positiv wahrgenommen. Die Bewertung des Lernorts Hochschule durch die Studierenden war dagegen eher gemischt. (…) Entsprechend wird ein zentrales Ziel des Praxissemesters, die Verbindung von Theorie und Praxis als Gegenstand der eigenen Professionalisierung wahrzunehmen, bisher nur zum Teil eingelöst.“ Die Arbeitsgruppe leitet daraus in ihrem Bericht Optimierungsmöglichkeiten beim zeitlichen Umfang von Unterricht unter Begleitung, bei der Anzahl der durchzuführenden Studienprojekte und bei der Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen ab, die in einer „getrennten Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption“ verschriftlicht wurden.