Faire und zügige Entscheidungen für Referendar*innen

GEW NRW unterstützt Forderungen der Referendar*innen nach Planungssicherheit

Von der aktuellen Schließung der Schulen und ZfsLs sind besonders die Lehramtsanwärter*innen betroffen, die eigentlich Ende April ihre Ausbildung beenden. Die GEW NRW fordert schnelle Entscheidungen.
Faire und zügige Entscheidungen für Referendar*innen

Foto: iStock.com/Yuri Arcurs

In Nordrhein-Westfalen haben von den 3.800 Lehramtsanwärter*innen, die sich auf der Zielgraden ihres Referendariat befinden, rund 2.950 die zweite Staatsprüfung vor Schließung der Schulen ablegen können. Für etwa 850 Lehramtsanwärter*innen sind die Prüfungen direkt im Anschluss an die Osterferien angesetzt. Während die einen also bangen, trotz bestandener Prüfung nicht eingestellt zu werden, bleibt für die anderen sogar zusätzlich ungewiss, ob und wie sie sich auf die abschließende Staatsprüfung vorbereiten sollen.

Lehramtsanwärter*innen erwarten Nachteile

Vor diesem Hintergrund haben sich landesweit zahlreiche betroffene Lehramtsanwärter*innen zusammengeschlossen und in einem Schreiben an das Ministerium gewandt. Darin machen sie deutlich, dass die fehlende Planbarkeit und die Ungewissheit über den weiteren Verlauf ihrer Ausbildung erhebliche Nachteile mit sich bringt. Eine zielgerichtete Vorbereitung von Unterrichtsstunden für die unterrichtspraktische Prüfung, die unter üblichen Bedingungen mehrere Wochen umfasst, ist aktuell nicht möglich. Vor diesem Hintergrund fordern die betroffenen Lehramtsanwärter*innen eine transparente Bewertungssituation und Klarheit über die erwarteten Leistungen. Darüber hinaus hoffen sie möglichst vor dem 15. April klare Aussagen über das weitere Prüfungsverfahren zu erhalten, um eine Vorbereitung zumindest in Ansätzen zu ermöglichen. Auch alternative Prüfungsformen, wie sie bereits in anderen Bundesländern festgelegt wurden, sowie der Vorschlag der GEW NRW notfalls auf die unterrichtspraktische Prüfung zu verzichten und auf Basis der bisherigen Leitungen zu bewerten, werden von den betroffenen Lehramtsanwärter*innen in ihrem Schreiben begrüßt.

Ministerium verspricht Berücksichtigung der aktuellen Situation

In einer ersten Rückmeldung versicherte das Ministerium, allen Lehramtsanwärter*innen einen geordneten und qualitätsvollen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen. Zudem soll die Besonderheit der aktuellen Situation im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden. Ob auch modifizierte Formen der Staatsprüfung durchgeführt werden können, hänge aber weiterhin vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Unterrichts ab. Ziel sei aber, den betroffenen Lehramtsanwärter*innen einen ordnungsgemäßen Abschluss des Vorbereitungsdienstes bis spätestens Ende Mai zu ermöglichen. Härten, Einschränkungen und Nachteile sollen dabei möglichst geringgehalten werden.

Schnelles Handeln erforderlich

Die GEW NRW fordert eine zeitnahe, verbindliche Regelung für alle Referendar*innen. Wir setzen darauf, dass alles getan wird, um den jungen Kolleg*innen die bestmöglichen Bedingungen für einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen. Die Verschiebung von Prüfungen auf einen Zeitpunkt nach den Osterferien, darf nicht zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Bereits fertige Unterrichtplanungen müssen weiterhin akzeptiert werden. Die Prüfungsausschüsse müssen darüber hinaus die besondere Situation der Lehramtsanwärter*innen bei ihren Bewertungen berücksichtigen. Notfalls muss auf die beiden unterrichtspraktischen Prüfungen verzichtet werden. Bereits erfolgte Unterrichtsbesuche, Fach- und Schulleitungsgutachten bieten dafür eine mögliche Grundlage.

Julia Löhr, Jugendbildungsreferentin der GEW NRW