„Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen werden mit einem Zeitvertrag abgespeist, die Hälfte der Verträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Eine Fortsetzung des aus dem Ruder gelaufenen Befristungsunwesens ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der hoch qualifizierten und motivierten Wissenschaftler*innen, auch die Kontinuität und Qualität von Lehre und Studium werden unterminiert – Frist ist Frust. Bund und Länder müssen den Zukunftsvertrag nutzen, um die Beschäftigung an den Hochschulen zu stabilisieren“, betonte Maike Finnern.
Immerhin sehe der vorliegende Entwurf der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für den Zukunftsvertrag vor, dass die Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen setzen, erklärte die GEW-Landesvorsitzende weiter: „Ein Erfolg der Kampagne ‚Frist ist Frust‘ von GEW, ver.di und dem Mittelbaunetzwerk NGAWiss.“
Sollten die Regierungschef*innen den Zukunftsvertrag in der vorliegenden Fassung unterschreiben, sei das Land NRW in der Pflicht, die abstrakten Vorgaben konkret umzusetzen. „Wir fordern Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen auf, in den im Zukunftsvertrag vorgesehenen Verpflichtungserklärungen konkrete Zielzahlen für die Erhöhung des Anteils der Dauerstellen am Hochschulpersonal zu benennen und Maßnahmen zur Zielerreichung im Einzelnen zu beschreiben. Dafür haben wir viele gute Ideen! Die GEW ist gerne zu Gesprächen über die Ausgestaltung der Verpflichtungserklärungen bereit“, machte Maike Finnern deutlich.
Bereits im Vorfeld der Vereinbarungen zum Zukunftsvertrag hatte die GEW NRW in einem Brief an NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen appelliert, sich bei seiner zukünftigen Ausgestaltung sowohl für die Förderung von Dauerstellen für Daueraufgaben als auch für die zusätzliche Bereitstellung von Studienplätzen in der Lehrer*innenbildung einzusetzen.
Info:
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat sich am 3. Mai auf die künftige Ausgestaltung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ (bisher Hochschulpakt) verständigt. Ziel des Zukunftsvertrags sind der Erhalt der mit Hilfe des Hochschulpakts ausgebauten Studienkapazitäten sowie die Sicherung guter Studienbedingungen und einer hohen Qualität der Lehre. Dafür stellt der Bund jährlich 1,88 Milliarden Euro, ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder müssen Mittel in gleicher Höhe beisteuern. Die abschließende Entscheidung über den Zukunftsvertrag trifft heute die Konferenz der Regierungschef*innen des Bundes und der Länder.
Im Zuge der Kampagne „Frist ist Frust“ hat sich die GEW gemeinsam mit ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft für die Weiterentwicklung des Hochschulpakts zu einem „Entfristungspakt 2019“ eingesetzt. Eine entsprechende Online-Petition haben in kurzer Zeit über 15.000 Menschen unterzeichnet.
Berthold Paschert
Pressesprecher
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