GEW: Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen

Stellungnahme zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Die GEW erklärt die Neuregelung des Mutterschutzrechts und fordert klare Ansprechpartner für junge Mütter an Schulen und Hochschulen. Zudem plädiert die GEW für einen Nachteilsausgleich für junge Mütter bei verpassten Prüfungen und für eine bessere finanzielle Absicherung
GEW: Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen

Foto: RainerSturm/pixelio.de

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist am 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, darauf verweist Fenna Neuborn vom Stadtverband Münster der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der mi der Schwangerschaft beginnende Mutterschutz bezieht nun auch Schülerinnen und Studentinnen ein, "soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten".
Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes sind bei Schülerinnen und Studentinnen die Schulen und Hochschulen.

Für Schülerinnen und Studentinnen gelten im Mutterschutz indes Besonderheiten. So können sie zum Beispiel auf die Inanspruchnahme der in der Regel achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung verzichten: Die Schule oder Hochschule muss eine Fortsetzung der Ausbildung zulassen, wenn die Schülerin oder Studentin dies verlangt. Mussten sich junge Frauen bislang krankschreiben lassen, können sie nun also selbst entscheiden, ob sie auch während des Mutterschutzes beispielsweise an Prüfungen teilnehmen oder nicht.

Für die GEW ist insbesondere wichtig, dass die jungen Frauen an Schulen und Hochschulen klare Ansprechpartnerinnen und -partner haben, die beratend tätig sind. "Keine Verwaltungseinheit, sondern zum Beispiel ein Familienbüro", erklärt Janina Glaeser, Referentin im Arbeitsbereich Frauenpolitik beim GEW-Hauptvorstand. Zudem müsse sichrgestellt werden, dass es für im Mutterschutz verpasste Prüfungen einen Nachteilsausgleich gebe. Glaeser plädiert etwa für spezielle Regelungen in den Prüungsordnungen oder eine mögliche Aussetzung von Abgabefristen. Darüber hinaus müssten schwangere und stillende Studentinnen auch ohne Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert sein. Denkbar sei etwa eine staatliche Überbrückungshilfe.

Das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) hat einen mehr als 100 Seiten langen Leitfaden veröffentlicht, der alle Aspekte der neuen Regelungen ausführlich erläutert. Zudem gibt es ein Servicetelefon: Tel.: 030 20179130