Anlass für die Anhörung war ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion unter dem Titel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Sicherung der Unterrichtsversorgung: Besoldung der Lehrkräfte muss auf den Prüfstand!“. Die GEW NRW begrüßt zwar den Antrag der SPD, doch der enthaltene Beschlussvorschlag ist angesichts der überfälligen Veränderungen zu zaghaft und unkonkret.
Einstiegsamt A 13 Z für alle Lehrkräfte
„Die Bezahlung von Lehrer*innen muss unabhängig von der Schulform sein. Das bedeutet Einstiegsamt A 13 Z für alle Lehrkräfte“, erklärte Dorothea Schäfer. „Unsere Forderung entspricht auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Prof. Ralf Brinktrine in einem juristischen Gutachten dargelegt hat. Für eine unterschiedliche Besoldung der Lehrkräfte gibt es keinen sachlichen Grund. Sie widerspricht den Vorgaben des Alimentationsprinzips gemäß Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.“
Bundesweite Aktionswoche macht Defizite in der Besoldung deutlich
Mit Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die sich ebenfalls an der bundesweiten Aktionswoche zu JA 13 beteiligt haben, müssen auch die mittelbar betroffenen Lehrer*innen einbezogen werden. Die Praxiserfahrung der langjährig Beschäftigten entspricht dem Wert der jetzigen Ausbildung. Hinzu kommt: 90 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen sind Frauen. Dorothea Schäfer sagte dazu in der Anhörung: „Die gerechte Besoldung der Grundschullehrkräfte nach A 13 Z wäre ein konsequenter Schritt zur längst überfälligen Gleichberechtigung.“
Selbstverständlich muss auch das Prinzip „Tarif folgt Besoldung“ gelten. Der Tarifvertrag TV-L und der Eingruppierungstarifvertrag TV-EntGO-L müssen dringend weiterentwickelt werden. Dafür soll sich das Land NRW in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) stark machen.
Arbeitsbelastung der Lehrkräfte ändert sich
Die GEW NRW fordert zudem eine deutliche Verkürzung der Unterrichtsverpflichtung und die Abschaffung der ungleichen Unterrichtsverpflichtung im Sekundarstufenbereich. „Die GEW NRW tritt für eine Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Wochenstunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich und damit auch für die Rücknahme der zunächst befristeten Arbeitszeiterhöhung im Beamt*innenbereich ein“, so Dorothea Schäfer.
Neue schulische Herausforderungen wie beispielsweise Inklusion oder Integration haben inzwischen eine andere Arbeits- und Belastungssituation für die Lehrkräfte aller Schulformen geschaffen, die neu untersucht werden muss. Außerdem ist eine Weiterbildungsgarantie dringend notwendig! Das gilt vor allem, wenn der Mangel an Lehrkräften kurzfristig nur durch Öffnung der Stellen für Seiten- oder Quereinsteiger*innen behoben werden kann.
Berthold Paschert, Pressesprecher der GEW NRW sowie Referent für Hochschule und Forschung