„Die Hochschulen verweigern sich immer noch besseren Arbeitsbedingungen für das wissenschaftliche Personal“, berichtet Detlef Berntzen, GEW-Mitglied und Vorsitzender des Personalrats für den wissenschaftlichen Bereich an der Universität Münster, der Bundesvorsitzenden der GEW.
Das Privileg des Sonderbefristungsrechts an Hochschulen – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz – werde nach wie vor zu Lasten der Beschäftigten ausgelegt. Angemessene Vertragslaufzeiten für promovierende Mitarbeiter*innen würden nicht gewährt, wissenschaftliche Hilfskräfte immer noch als Billigpromovierende prekär vergütet.
Hochschulen unterlaufen das Gesetz mit Jahresverträgen
Promovierenden würden nur Jahresverträge beim Einstieg in die Promotion gewährt, obwohl das Wissenschaftszeitvertragsgesetz einen angemessenen Befristungszeitraum vorsehe. Die Gewerkschafter*innen zeigen sich einmütig: So werde das Gesetz unterlaufen.
Wissenschaftliche Hilfskräfte sind nach der Definition des Landeshochschulgesetzes nur mit einfachen Dienstleistungen an Hochschulen zu beschäftigen und gehören nach der einschlägigen Rechtsmeinung nicht zu denjenigen, die nach abgeschlossenem Studium auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristet beschäftigt werden dürfen. „Wenn man dies in den Hochschulen vorträgt, wird man sofort als ein Funktionär diffamiert, der das grundgesetzlich geschützte Recht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung antastet“, beklagt Detlef Berntzen.
Landespersonalrätekonferenzen verzeichnen Erfolge
Marlis Tepe erkundigt sich, wie die Personalräte ihre rechtliche Auffassung gebündelt bei der Landesregierung vortragen könnten. Hierzu verweist die Landesvorsitzende der GEW NRW, Dorothea Schäfer, auf die Landespersonalrätekonferenzen. Diese wurden mit dem Landespersonalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen für die zu Körperschaften öffentlichen Rechts umgestalteten Hochschulen eingerichtet, weil es keinen Hauptpersonalrat beim Wissenschaftsministerium mehr gibt.
Dass dieses Gremium erfolgreich arbeitet, erläutert Detlef Berntzen an Hand einer neuen Regelung für abgeordnete Lehrer*innen, die sich an den Universitäten wissenschaftlich qualifizieren sollen. Statt bisher mit einer Wochenstundenzahl von zehn Semesterwochenstunden ist ihnen nur noch eine vierstündige Lehrverpflichtung abzuverlangen – so hat es jedenfalls das Wissenschaftsministerium nach der Intervention des Vorstandes der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten bestätigt.
Dauerstellenkonzepte fehlen noch an den Hochschulen
Hinsichtlich der Sicherung der Qualität von Forschung und Lehre sind sich die Kolleginnen Marlis Tepe und Dorothea Schäfer mit dem Personalratsvorsitzenden einig: Die Hochschulen müssen eine bessere Grundfinanzierung bekommen, um Dauerarbeitsplätze für die vorhandenen Daueraufgaben einrichten zu können. Die Umwandlung von Hochschulpaktmitteln in die Grundfinanzierung der Hochschulen, wie sie in Nordrhein-Westfalen jetzt gestartet wurde, sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung. „Dazu bedarf es nur ein wenig Mut in den Hochschulen, die neu gewonnenen Möglichkeiten zu Gunsten der Mitarbeiter*innen im Mittelbau auch auszunutzen“, kritisiert Detlef Berntzen die noch immer in der Breite fehlenden Dauerstellenkonzepte in den Hochschulen des Landes und nimmt dabei die Rektorate in die Pflicht.