Kann ein Gesetzesvollzug falsch sein?

Zur Abschiebung der 14-jährigen Schülerin aus Duisburg nach Nepal

Die GEW NRW kritisiert die Abschiebung der 14-jährigen Schülerin, die mitten aus dem Unterricht eines Duisburger Gymnasiums geholt wurde. Es darf nicht sein, dass in einer Schule über den Einsatz von Therapeut*innen und Notfallseelsorger*innen gesprochen werden muss, wenn geltendes Recht angewandt wird. Nicht alles, was juristisch korrekt ist, ist richtig.
Kann ein Gesetzesvollzug falsch sein?

Foto: Zinkevych/Fotolia

Die Schülerin ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, ihr Besuch des Duisburger Steinbart-Gymnasiums ist der beste Beleg für ihre Integration und macht Hoffnung. „Integration durch Bildung ist eine Aufgabe jeder einzelnen Schule in ihrer Gesamtheit. Das gemeinsame Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte schafft gegenseitiges Verständnis und leistet einen nachhaltigen Beitrag für die Integration in der Mitte unserer Gesellschaft“, so das Ministerium für Schule und Weiterbildung zum Thema Integration durch Bildung im Dezember vergangenen Jahres. 

Juristisch umstritten

Ob die Abschiebung unvermeidlich war, ist offenbar umstritten. Es kann jedoch nicht bestritten werden, dass sich das, was in der Duisburger Schule geschehen ist, keinesfalls noch einmal wiederholen darf. Auch wenn es nach Auskunft der Rechtsdezernentin der Stadt Duisburg juristisch für die Stadt keine Alternative gegeben habe, nachdem der Asylantrag der Familie endgültig abgelehnt worden sei, wäre eine sensiblere Einzelfallregelung nötig gewesen. Der Auftritt der Polizei im Klassenraum hat nicht nur die betroffene Schülerin schockiert, sondern auch die Mitschüler*innen. Wer wollte hier Stärke demonstrieren?

Schule der Vielfalt soll Demokratie lehren

„Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt. Alle Beteiligten fühlen sich in der Schule respektiert und akzeptiert. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und außerschulische Partner achten sich und nehmen sich gegenseitig ernst“, so steht es im Referenzrahmen Schulqualität, den die amtierende Schulministerin Sylvia Löhrmann als das ‚Grundgesetz‘ guter Schulen in NRW bezeichnet hat.

Dort heißt es weiter: „Die Gestaltung des Schullebens ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, demokratisches Handeln zu erleben, aktiv handelnd zu erfahren und zu reflektieren. (…) Die Schule trifft verbindliche Absprachen im Hinblick auf ihre demokratiepädagogischen Zielsetzungen. Die Schule ermöglicht Demokratie-Lernen, indem die Schülerinnen und Schüler – auch mit Blick auf eine in verschiedenen Gesichtspunkten heterogene Schülerschaft – reale Verantwortung in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Kontexten übernehmen.“ Die gesamte Schulgemeinde am Steinbart-Gymnasium konnte das in dieser Woche nicht mit Leben füllen.

Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW