Pünktlich zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung und eine Woche vor der Verabschiedung des G9-Gesetzes im Landtagsplenum hat die schwarz-gelbe Landesregierung ihre Zusage eingelöst, Klarheit zu schaffen. Ihre Planungen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der kommunalen Schulträger durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium als Regelfall liegen nun auf dem Tisch. Das Papier trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Kostenausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G 9 - BAG-G9)“.
Projektgruppe ermittelt Kosten durch G9
Als es um den Ausgleich kommunaler Kosten bei der schulischen Inklusion ging, musste die damalige rot-grüne Landesregierung bitter streiten. Aus dieser Erfahrung hatte die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar gelernt und war von Anfang an bemüht, einen offenen Konflikt mit den Schulträgern zu vermeiden.
In Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden beauftragte das Ministerium für Schule und Bildung eine Projektgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Kerstin Schneider von der Universität Wuppertal, Dr. Anna Makles ebenfalls von der Universität Wuppertal und Prof. Dr. Klaus Klemm, eine Methodik zu entwickeln, mit deren Hilfe die zusätzlichen und konnexitätsrelevanten Kosten durch die Einführung von G9 ermittelt werden können. In einem weiteren Schritt sollte das Projektteam die Höhe der gesamten konnexitätsrelevanten Kosten mit Hilfe der entwickelten Methodik für das Land abschätzen. Das von ihnen erarbeitete Gutachten bezifferte die einmaligen Kosten mit 518 Millionen Euro, die jährlichen Kosten mit 31 Millionen Euro.
Gutachten als Vorlage für Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf legt im Wesentlichen folgende Regelungen fest:
- Es wird ausdrücklich akzeptiert, dass den kommunalen Schulträgern wesentliche Belastungen infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes entstehen.
- Der finanzielle Ausgleich umfasst die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum und die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger als Folge der Einführung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe l der Gymnasien. Er wird pauschaliert.
- Der Belastungsausgleich gestaltet sich wie folgt: 2022: 51,8 Millionen Euro investive Kosten, 2023: 103,6 Millionen Euro investive Kosten, 2024: 103,6 Millionen Euro investive Kosten und 4,048 Millionen Euro wiederkehrende Kosten, 2025: 103,6 Millionen Euro investive Kosten und 4,048 Millionen Euro wiederkehrende Kosten, 2026: 155,4 Millionen Euro investive Kosten und 4,048 Millionen Euro wiederkehrende Kosten sowie ab 2027 jährlich 21,557 Millionen Euro wiederkehrende Kosten. Die investiven Kosten summieren sich auf 518 Millionen Euro.
Akzeptanz der Schulträger unklar
Obwohl die Landesregierung bemüht ist, Konsens mit den kommunalen Schulträgern zu erzielen, bleibt nach den bisherigen Debatten offen, ob der Streit vom Tisch ist. Das Gutachten wurde in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben. Einzelne Schulträger haben im Rahmen einer Landtagsanhörung weit höhere Forderungen an das Land zu Protokoll gegeben. Folgt man diesen Berechnungen, ergeben sich deutlich höhere investive Kosten als nun veranschlagt.
Die Zahlungen des Belastungsausgleichs sollen erst im Jahr 2022 beginnen. Die Schulträger haben mehrfach auf die langen Vorlaufzeiten verwiesen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser späte Beginn akzeptiert wird.
Michael Schulte, Geschäftsführer der GEW NRW