Tarifrunde 2019: Forderungsdebatte gestartet

Diskussion um Forderungen für die Beschäftigten der Länder

2019 findet wieder eine Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder statt. Eine gute Mobilisierung setzt voraus, dass die Tarifbeschäftigten die Forderungen der Gewerkschaften mitgestalten und diskutieren können. Daher ist eine breite Forderungsdiskussion für die GEW NRW selbstverständlich.
Tarifrunde 2019: Forderungsdebatte gestartet

Foto: iStock.com/Yuri Arcurs

Vor der Tarifrunde ist erst einmal wichtig, welche Themen möglicherweise zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt werden. Aus Sicht der Gewerkschaften müssen natürlich die Entgelte der Beschäftigten erhöht werden. Nach der Unterschrift der GEW unter den Vertrag zur tariflichen Eingruppierung der Lehrer*innen – Tarifvertrag der Länder (TV-L) beziehungsweise Tarifvertrag Entgeltordnung (TV EntgO-L) – steht zudem dessen Weiterentwicklung auf der Agenda.

Aber es geht in der Tarifrunde nicht nur um Lehrer*innen. Für andere Arbeitsfelder wie zum Beispiel die Hochschulbeschäftigten und Sozialarbeiter*innen ist die Weiterentwicklung der Allgemeinen Entgeltordnung für Länderbeschäftigte (Anlage A) von großer Bedeutung. Weitere Regelungstatbestände sind sogenannte Mantelfragen und nach dem Ergebnis der Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen ist zu klären, ob es auch im Länderbereich eine Reform der Tabellenstruktur geben soll.

Bessere Eingruppierung hat Vorrang

Das Ziel heißt: Für alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis unabhängig von Schulform und -stufe die Eckeingruppierung EG 13 zu erreichen. Deshalb muss es 2019 vorrangig um die Weiterentwicklung des Tarifvertrags zur Eingruppierung gehen. Um letztlich die Paralleltabelle zu erreichen, hat jetzt die Anhebung der Angleichungszulage absoluten Vorrang. Zudem ist die Angleichungszulage auszuweiten auf die Sozialpädagogischen Fachkräfte und die Beschäftigtengruppen unter Abschnitt 4 des TV EntgO-L, die sogenannten HSU-Lehrkräfte.

Die Gewerkschaften wollen darüber hinaus materielle Verbesserungen durch eine Aufwertung der Eingruppierungsmerkmale für spezielle Beschäftigte erreichen:

  • Fachkräfte in der Schulsozialarbeit
  • Ein-Fach-Lehrkräfte
  • Fachlehrer*innen und Werkstattlehrer*innen

Mehr Geld für alle Beschäftigten

Um einen angemessenen Ausgleich zu schaffen für die gesamtwirtschaftliche Produktivität, die Inflationsentwicklung sowie für die Angleichung des Tarifvertrags der Länder an die Werte des Tarifvertrags Bund und Kommunen (TVöD), ist eine Erhöhung um acht Prozent nötig. Die Tabellenwerte der Stufe 6 in allen Entgeltgruppen des TV-L sind mindestens auf das Niveau der Tabellenwerte der Stufe 6 des TVöD anzugleichen.

Stufengleiche Höhergruppierung

Die derzeit praktizierte entgeltbezogene Höhergruppierung muss durch eine stufengleiche Höhergruppierung ersetzt werden. Das heißt: Die Beschäftigten behalten ihre bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die bereits erreichte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Diese Regelung wird bei allen Höhergruppierungen rückwirkend mit der Einführung der Stufe 6 angewendet. Bei Höhergruppierungen dürfen die individuellen Zulagen, Strukturausgleiche mit dem Höhergruppierungsgewinn nicht verrechnet werden.

Michael Schulte, Geschäftsführer der GEW NRW