Auch nach dem zweiten Verhandlungstermin in der Tarifrunde 2019 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder liegt kein Angebot der in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Arbeitgeber auf dem Tisch. Die GEW NRW ruft zu Warnstreiks auf, um den Druck in den Tarifverhandlungen zu erhöhen. Die Streiks finden am 12., 13. und 14. Februar 2019 statt in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Münster und Wuppertal.
Kundgebungen und Aktionen in ganz NRW an zehn Orten
In Nordrhein-Westfalen sind die Beschäftigten des Landes aufgerufen, an ganztägigen Warnstreiks teilzunehmen. Kundgebungen und Aktionen für die Mitglieder der GEW NRW an Schulen und Hochschulen finden in zehn Städten statt: Im Regierungsbezirk Köln in Aachen, Bonn und Köln am Dienstag, 12. Februar 2019. In den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg in Münster, Gelsenkirchen und Dortmund am Mittwoch, 13. Februar 2019. In den Regierungsbezirken Detmold und Düsseldorf in Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal am Donnerstag, den 14. Februar 2019. Ausschlaggebend für die Bestimmung des jeweiligen Streiktags ist der Ort der Dienststelle, der Schule oder Hochschule des Gewerkschaftsmitglieds.
Mit Warnstreiks Druck erhöhen für die dritte Runde der Verhandlungen!
Damit es in der nächsten Verhandlungsrunde, die am 28. Februar beginnt, zu einer Einigung kommen kann, ist es wichtig, dass die Beschäftigten den Druck erhöhen. Die Arbeitgeber mauern am Verhandlungstisch weiter in entscheidenden Punkten. Jetzt ist ein deutliches Signal der Beschäftigten erforderlich, um diese Mauer zu durchbrechen.
Zweite Runde: Tarifliche Eingruppierung im Fokus
In den zweitägigen Verhandlungen der zweiten Runde ging es vor allem um Fragen der tariflichen Eingruppierung. Die Gewerkschaften fordern, dass Verbesserungen, die für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bereits gelten, nun auch im Länderbereich umgesetzt werden. Dazu gehört die stufengleiche Höhergruppierung, denn wenn sich die Aufgaben weiterentwickeln und die Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird, muss sich das für die Beschäftigten auch lohnen. Sie dürfen nicht ihre Erfahrungsstufe verlieren! Die absurde Situation, dass viele Beschäftigte durch eine Höhergruppierung Einkommensverluste erleiden, muss dringend beendet werden.
GEW-Forderung nach der Paralleltabelle vehement vertreten
Auf dem Tisch in Potsdam lag natürlich die GEW-Forderung nach einer zügigen Einführung der Paralleltabelle für die tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrer*innen. Durch die Paralleltabelle soll den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 die entsprechende Entgeltgruppe (A12 = E12, A11 = E11 und so weiter) zugeordnet werden. Bislang gilt eine schlechtere Zuordnung. Hier zeigte sich die TdL grundsätzlich gesprächsbereit, hinsichtlich des zeitlichen Horizonts liegen die Positionen aber noch weit auseinander.
Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst
Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder erwartet die GEW eine Anhebung auf das höhere Bezahlungsniveau der Kolleg*innen bei den Kommunen. Hierzu zeigte sich die TdL ebenfalls verhandlungsbereit. Es ist aber noch viel Detailarbeit nötig, damit sich aus der Überleitung der Beschäftigten in eine andere Eingruppierungssystematik und die bei den Kommunen angewandte „S-Tabelle“ nicht in Einzelfällen Nachteile ergeben.
Michael Schulte, Geschäftsführer der GEW NRW