Die geplante Grundgesetzänderung ermöglicht eine engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung – weit über den Digitalpakt hinaus. Warum ist das so wichtig?
Chancengleichheit, Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die gezielte Förderung dürfen nicht an Landesgrenzen scheitern. Der Bund muss zukünftig nicht nur in Beton, sondern gemeinsam mit Ländern und Kommunen auch in Köpfe investieren dürfen, zum Beispiel in pädagogisches Personal. Kooperation wird ermöglicht. Die Zuständigkeit der Länder für das Bildungswesen bleibt dabei bestehen.
In welchen Bildungsbereichen besteht aus Ihrer Sicht dringend Handlungsbedarf?
Drängende Projekte sind zum Beispiel der Ausbau von Ganztagsangeboten, die Verpflichtung ein inklusives Bildungssystem aufzubauen für Kinder mit und ohne Behinderung oder die Unterstützung von Schulen in benachteiligten Gebieten.
Wie lässt sich Bildungsungerechtigkeit durch die zusätzlichen Finanzmittel vom Bund bekämpfen?
Mit zunehmenden Kooperationsmöglichkeiten könnte der Bund gezielt Schulen unterstützen, die dies benötigen. Als grüne Bundestagsfraktion schlagen wir zum Beispiel ein Brennpunktschulprogramm vor, das Schulen in benachteiligten Stadtteilen unterstützt. Diese brauchen mehr Unterstützung durch den Bund, damit die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen nicht von der Postleitzahl abhängen.
Wir wollen ein umfassendes Bundesprogramm, das dem Ganztagsausbau 14 Jahre nach der ersten rot-grünen Ganztagsoffensive wieder neuen Schwung bringt. Schulen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Aufgaben bekommen, die viele Lehrer*innen, Erzieher*innen und andere Pädagog*innen unter teils schwierigen Bedingungen bereits mit großem Engagement übernehmen: Dazu zählen inklusiver Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, Längeres gemeinsames Lernen, digitale und kulturelle Bildung, Willkommensklassen oder auch Schulsozialarbeit. All das schaffen sie am besten mit einem ganztägigen Angebot.
Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst einmal müssen wir die Beratung im Vermittlungsausschuss abwarten. Falls der Vermittlungsausschuss vorschlägt, das Gesetz zu ändern, muss der Bundestag über die Änderungsvorschläge abstimmen.
Die Fragen stellte Jessica Küppers, Redakteurin im NDS Verlag.